Rechtsgebiete

Die Kanzlei hat sich nicht auf ein spezielles Rechtsgebiet festgelegt. Es wird jedem Rechtsuchenden in jedem Rechtsgebiet Beistand und Beratung gewährt, egal in welchem Problem Hilfe benötigt wird.

Schwerpunkte setzt die Kanzlei nach jahrelanger Erfahrung in den Rechtsgebieten:
Agrarrecht: Höferecht, Subventionsrecht etc.
Steuerrecht: Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaftssteuer, Steuerstrafrecht etc.
Familienrecht: Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Scheidung etc.
Erbrecht: Testamente, Pflichtteilsrecht, Erbauseinandersetzungen etc.
Verkehrsrecht: Verkehrsunfälle, Verkehrsstrafrecht etc.

Agrarrecht

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Die wichtigsten zivilrechtlichen Gebiete des Agrarrechts sind das landwirtschaftliche Sondererbrecht, in Norddeutschland durch die Höfeordnung geregelt, sowie das Grundstücksverkehrs- und Pachtrecht. Mit den Landwirtschaftsgerichten sind besondere Abteilungen bei den Gerichten für diese Rechtsgebiete eingerichtet. Auch im Bereich des öffentlichen Rechts gibt es Sondervorschriften für die Landwirtschaft, bsp. Flurbereinigungsverfahren, die Privilegierung für das Bauen im Aussenbereich, aber auch die Agrarförderung. Zu nennen sind auch das Tierseuchen- und Tierschutzrecht, das Saatgutverkehrsrecht und Agrarumweltrecht. Schließlich gibt es in Deutschland und Österreich mit dem sog. Agrarsozialrecht auch ein besonderes Sozialrecht für die Angehörigen der landwirtschaftlichen Berufe.

Steuerrecht

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Das Steuerrecht ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtsnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

Familienrecht

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Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

Erbrecht

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Das Erbrecht ist als subjektives Recht das Grundrecht, Verfügungen über das Eigentum oder anderer veräußerbarer Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu erben). Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen.

Verkehrsrecht

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Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Eine mögliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (zum Beispiel Erteilung einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (zum Beispiel Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (zum Beispiel Frachtvertrag) und Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Schadenersatz).